Durch die vom Stimmvolk beschlossenen Umsetzung des ersten Massnahmenpaketes der Energiestrategie 2050 verändert sich der rechtliche Rahmen zum 01. Januar 2018 signifikant. Trotz der Veröffentlichung der vom Bundesrat in seiner Sitzung vom 01. November 2017 verabschiedeten Verordnungen bleiben jedoch zentrale Fragen zum Vollzug der mit der Revision des Energiegesetzes in Kraft tretende Neuerungen weiterhin offen. Die Universität St.Gallen thematisiert die für die Geschäftstätigkeit von Energieversorgern relevanten gesetzlichen Neuerungen, die noch nicht endgültig geregelten «Knacknüsse» beim Vollzug sowie mögliche neue, sich hieraus ergebende Geschäftsmodelle im Rahmen eines sog. BootCamps für Praktiker/EVUs. Durch den Workshop-Charakter haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, konkrete Fragen zur persönlichen Situation im Plenum sowie bilateral mit den Referenten zu diskutieren.
Das Kompaktseminar richtet sich an all diejenigen in der Energiebranche tätigen Personen, welche in ihrer täglichen Geschäftstätigkeit von den zum 01. Januar 2018 in Kraft tretenden rechtlichen Änderungen direkt oder indirekt betroffen sind – wie bspw. Unternehmensführung, Rechtsabteilung, Produktentwicklung/Innovation, Vertrieb und Marketing, etc. Zugleich bietet es für Absolventen des Zertifikatskurses (CAS) «EVU-Manager» die Möglichkeit, ihre Kenntnisse im Bereich Energierecht/Regulierung aufzufrischen und das persönlich Netzwerk zu den restlichen Alumni zu pflegen.