Kompaktseminar: Mantelerlass – Neuerungen für Energieversorger

Kompaktseminar «Mantelerlass – Neuerungen für Energieversorger»: Aufgrund der grossen Nachfrage – bieten wir das Kompaktseminar – am Mittwoch, 14.08.2024 erneuert an.

Seminarunterlagenexpand_less

Kompaktseminar «Mantelerlass – Neuerungen für Energieversorger»

Vorlesungsunterlagen Seminarunterlagen Dr. M. Föhse
Seminarunterlagen Dr. C. Opitz
Vertiefungslektüren Schweizerische Eidgenossenschaft (2023): Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Bern.
Schweizerische Eidgenossenschaft (2021): Botschaft zum Bundesgesetz über eine sichere Strom-versorgung mit erneuerbaren Energien. Bern.
Schweizerische Eidgenossenschaft (2024): Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien: Änderung der Energieförderungsverordnung. Erläuternder Bericht zur Vernehmlassungsvorlage. Bern.
Schweizerische Eidgenossenschaft (2024): Verordnung über die Förderung der Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien. Vernehmlassungsvorlage. Bern.
Schweizerische Eidgenossenschaft (2024): Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien: Änderung der Energieverordnung. Erläuternder Bericht zur Ver-nehmlassungsvorlage. Bern.
Schweizerische Eidgenossenschaft (2024): Energieverordnung (EnV). Vernehmlassungsvorlage. Bern.
Schweizerische Eidgenossenschaft (2024): Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien: Änderung der Stromversorgungsverordnung. Erläuternder Bericht zur Vernehmlassungsvorlage. Bern.
Schweizerische Eidgenossenschaft (2024): Stromversorgungsverordnung (StromVV). Vernehmlas-sungsvorlage. Bern.
Bundesamt für Energie (2023): Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Faktenblatt zur Revision von Artikel 6 des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) – Lieferpflicht und Tarifgestaltung in der Grundversorgung. Bern.
Bundesamt für Energie (2023): Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energie. Faktenblatt Effizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten. Bern.
Bundesamt für Energie (2024): Faktenblatt Versorgungssicherheit. Faktenblatt zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Bern.
Bundesamt für Energie (2024): Faktenblatt Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion. Die Vorla-ge sorgt für den raschen Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbaren Quellen in der Schweiz. Bern.
Bundesamt für Energie (2024): Faktenblatt Schonung von Natur und Landschaft. Die Vorlage schont Natur und Landschaft. Bern.
Bundesamt für Energie (2024): Faktenblatt Wahrung von Mitsprache- und Beschwerdemöglichkei-ten. Die Vorlage wahrt die Mitspracherechte. Bern.
Bundesamt für Energie (2024): Faktenblatt Stromnetz. Die Vorlage stärkt die Netzsicherheit. Bern.
Bundesamt für Energie (2024): Faktenblatt Verbesserung der Energieeffizienz. Die Vorlage sorgt für mehr Energieeffizienz. Bern.

 

Mit der für den 09. Juni 2024 angesetzten Abstimmung bleibt es dem Stimmvolk überlassen, über den sog. Mantelerlass zu befinden. Im September 2023 hatten National-und Ständerat nach über zweijähriger Beratung die letzten Differenzen bereinigt und die miteinander kombinierte Revision des Energie-und des Stromversorgungsgesetzes verabschiedet.
Energieversorger können es sich nicht leisten, sich erst nach erfolgter Abstimmung mit den rechtlichen Neuerungen wie bspw. der Einführung lokaler Elektrizitätsgemeinschaften bzw. neuen Effizienzaufgaben für Elektrizitätslieferanten auseinanderzusetzen. Denn mit einem geplanten Inkrafttreten per 01. Januar 2025 ist die Zeit zur Vorbereitung bereits jetzt schon äusserst knapp bemessen.
Mit Hilfe dieses Kompaktseminars will die Universität St.Gallen die Branche frühzeitig über die gesetzlichen Änderungen aufklären sowie potenzielle Strategien für Energieversorger zur Antizipation der relevanten Neuerungen diskutieren. Das 1-tägige Bootcamp richtet sich dabei an all diejenigen in der Energiebranche tätigen Personen, welche in ihrer täglichen Arbeit direkt oder indirekt von den gesetzlichen Änderungen betroffen sind – wie bspw. Geschäftsführung, Fachspezialisten und Verwaltungsräte. Zugleich bietet es für Absolventen des Weiterbildungsprogramms EVU-Manager CAS-HSG die Möglichkeit, ihre Kenntnisse im Bereich Energierecht/Regulierung aufzufrischen und das persönliche Netzwerk zu den restlichen Alumni zu pflegen.

Erfahren Sie mehr über Programm und Referierende - hier zum Download der Broschüre klicken!

 

Zeit Inhalt
ab 08.30​ Willkommenskaffee
09.00-09.15 Begrüssung und Einführung​
09.15-10.30​ Inputreferat: Grundlagen der Strommarktregulierung in der Schweiz​
10.30-11.00 Kaffeepause
11.00-12.30​ Überblick über die für EVUs wichtigsten Neuerungen auf Stufe Gesetz/Verordnungen
12.30-13.30 Mittagessen und Networking
13.30-15.00

Vertiefung zu ausgewählten Fokusthemen​

  • Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG)​

  • Effizienzmassnahmen​

  • Zubau von Kraftwerken (Raumplanung, Agri-PV, Solarpflicht)​

15.00-15.15​ Kaffeepause
15.15-16.45

Transfer: Chancen und Risiken für Energieversorger​

Erarbeitung potenzieller Strategien in Kleingruppen für Energieversorger zur Antizipation der gesetzlichen Neuerungen, Präsentation und Diskussion im Plenum​

16.45-17.00​ Fragerunde, Zusammenfassung und Verabschiedung​
Dr. Martin Föhse ist Partner bei Kellerhals Carrard und ein führender Experte für Energierecht in der Schweiz. Als ehemaliger Rechtsdienstleiter im Bundesamt für Energie und Verantwortlicher für die rechtliche Umsetzung der Energiestrategie 2050 verfügt er über grosse Expertise in komplexen Rechtsetzungsprojekten und in verwaltungsorganisatorischen Fragen.
Dr. Christian Opitz ist Leiter des Kompetenzzentrums Energy Management der Universität St.Gallen und beschäftigt sich schwerpunktmässig mit strategischen Fragestellungen im Energie- und Nachhaltigkeitsbereich. Als Programmleiter diverser Weiterbildungsprogramme und Betreuer zahlreicher Forschungs- und Praxisprojekte fördert er aktiv den Wissensaustausch zwischen Forschung und Praxis.

 

Das Kompaktseminar richtet sich an all diejenigen in der Energiebranche tätigen Personen,  welche in ihrer täglichen Arbeit von den zum 01. Januar 2025 in Kraft tretenden rechtlichen Änderungen direkt oder indirekt betroffen sind – wie bspw. Geschäftsführung, Fachspezialisten und Verwaltungsräte von Energieversorgern sowie deren Zulieferindustrie.​

Zugleich bietet es für Absolventen der Weiterbildungsgruppe EVU-Manager CAS-HSG die Möglichkeit, ihre Kenntnisse im Bereich Energierecht/Regulierung aufzufrischen und das persönliche Netzwerk zu den restlichen Alumni zu pflegen.

Die Kosten für das Kompaktseminar betragen CHF 1’000.– pro Person inkl. Dokumentation und Pausen-/Mittagsverpflegung (Alumni EVU-Manager CAS-HSG: CHF 850.–)​
Die Rechnung über den vollen Betrag wird nach der Veranstaltung per E-Mail an den  bei der Anmeldung angegebenen elektronischen Kontakt zugestellt.

Anmeldemaske online
Anmeldungen per E-Mail an: Sami Ben Messaoud energymanagement@unisg.ch 

Gerne stehen wir für einen persönlichen oder virtuellen Austausch zu Ihrer Verfügung!

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